Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bootsvermietung
§ 1 Reservierung / Buchung / Zahlung
- Eine Buchung kann mündlich, telefonisch, per Fax oder per Email vorgenommen werden. Die Buchung wird mit Bestätigung der Buchung durch den Vermieter, Unterzeichnung des Mietvertrages und der Anzahlung von 50 % des Mietpreises verbindlich.
- Der vollständige Mietpreis ist 4 Wochen vor Abholung oder Übergabe der Mietgegenstände in voller Höhe im Voraus zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen ( 48 Stunden vor Beginn) kann eine Zahlung in Bar bei Abholung oder Übergabe erfolgen.
- Zahlungen können auf folgende Konten geleistet werden:
GLS Gemeinschaftsbank eG Ökobank, IBAN DE 14 430609 676010297300 BIC : GENODEM1GLS
§ 2 Umbuchung / Rücktritt
- Der vertraglich vereinbarte Mietpreis ist unabhängig davon zu zahlen, ob der Mieter die bestellten Mietgegenstände während der Vertragszeit abholt oder benutzt.
- Der Mieter hat jederzeit das Recht umzubuchen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Umbuchung oder Rücktritt des Mieters vom Vertrag berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro. Bei Storno haben wir die Kosten nach Nähe zum Mietzeitpunkt pauschaliert: Ab dem 30. Tag vor Mietbeginn 50%, ab dem 14. Tag vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises inkl. aller Nebenleistungen. Die Stornokosten können ganz oder teilweise entfallen, wenn der Vermieter die Boote anderweitig vermieten kann.
- Der Vermieter hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
- a) der Mieter den vereinbarten Zahlungsverpflichungen nicht nachkommt.
- b) der Mietgegenstand aus Gründen die nicht der Vermieter zu vertreten hat nicht zu Verfügung steht.
- c) bei Hochwasser oder Unwetter am vereinbarten Übergabeort bei Anlieferung.
- d) der Mieter bei Übergabe objektiv nicht in der Lage ist ein Boot zu führen.
Bei Rücktritt des Vermieters aus Gründen b oder c bekommt der Mieter den vollen Mietpreis erstattet. Bei Rücktritt aus Gründen a und d besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreise. Bitte beachten Sie: Regen ist kein Grund für einen kostenlosen Rücktritt des Mieters!
Bei sehr schlechtem Wetter am Ort der Übergabe bzw. dem Ort der geplanten Nutzung werden wir versuchen Ihnen eine Umbuchung zu ermöglichen. Dies ist ausdrücklich eine Kulanzregelung und liegt ganz im Ermessen des Vermieters. Eine Stornierung von seiten des Mieters führt grundsätzlich zur Berechnung von Stornokosten!
§ 3 Übergabe Mietgegenstand, Mietkaution
1. Die Mietgegenstände werden vom Vermieter zu Beginn der vereinbarten Mietzeit im Rahmen der normalen Geschäftszeiten zur Abholung bereitgestellt, bzw. bei Buchung mit Transport an der vereinbarten Einsetzstelle übergeben.
2. Als Sicherheit für die Rückgabe der Mietgegenstände in unbeschädigten Zustand leistet der Mieter bei Selbstabholung eine Kaution in Höhe von 100 € pro Boot oder Bootsanhänger in bar. Die Kaution ist bei Übernahme der Mietgegenstände fällig und wird nach Ablauf der Vertragszeit bei vollständiger und fristgerechter Rückgabe der Mietgegenstände in unbeschädigtem Zustand zurückerstattet.
§ 4 Verwendungszweck / Haftungsausschluß
- Die Benutzung der Mietboote ist nur im Rahmen des vom Hersteller und Vermieter zugelassenen Einsatzzwecks gestattet.
- Kinder unter 12 Jahren dürfen keine Boote führen.
- Wenn Sie bei Selbstabholung die Boote auf Bundeswasserstraßen verwenden wollen, müssen Sie dies dem Vermieter bei Buchung mitteilen.
- Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- , andere Schäden oder Schäden Dritter, die auf eine unsachgemäße Behandlung der Mietgegenstände oder unzureichende subjektive Fähigkeiten des Mieters oder Dritte in Bezug auf den Einsatz der Boote im Wildwasser- / Wanderbereich beruhen.
- Der Vermieter hat den Mieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Benutzung des Mietbootes aus Sicherheitsgründen nur mit angelegter Schwimm- oder Rettungsweste erfolgen soll. Grundsätzlich sollte jeder Teilnehmer schwimmen können bei Nichtschwimmern sind zwingend Rettungswesten zu tragen.
- Das Befahren von Wehranlagen ist grundsätzlich untersagt, wenn keine Bootsrutsche oder Schleuse vorhanden ist.
- Das Trinken von Alkohol vor und während der Kanutour ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, das Alkohol bei Ertrinkungsunfällen neben nicht angelegter Schwimmweste der Unfallgrund Nr.1 ist und auf dem Wasser die gleiche Promillegrenze gilt wie im Straßenverkehr.
§ 5 Rückgabe / vorzeitige oder verspätete Rückgabe der Mietgegenstände
- Die Mietgegenstände sind dem Vermieter am letzten Tag der vertraglich vereinbarten Mietzeit zurückzugeben.
- Gerät der Mieter mit der Rückgabe der Mietgegenstände in Verzug, hat er für jeden angefangenen Tag der Fristüberschreitung Nutzungsgebühren zu entrichten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Vermieters bleibt unberührt.
- Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenständen durch den Mieter kann keine Mietpreisminderung geltend gemacht werden.
§ 6 Zustand der Mietgegenstände / Haftung des Mieters für Verlust oder Beschädigung
- Der Mieter bestätigt dem Vermieter bei Abholung der Mietgegenstände schriftlich, daß er diese in ordnungsgemäßem Zustand empfangen hat.
- Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen sorgsam umzugehen. Er gewährleistet, dass der Transport  der Mietgegenstände in sachgemäßem Zustand durchgeführt wird.
- Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Schäden, die während der Dauer der Gebrauchsüberlassung an den Mietgegenständen eintreten und zwar unabhängig davon, ob er die eingetretenen Schäden zu vertreten hat. Normale Abnutzung führt nicht zum Schadensersatzanspruch.
- Bei Verlust oder Totalschaden von Mietgegenständen hat der Mieter dem Vermieter den aktuellen Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstandes zu ersetzen; In der Regel ist dies der Neupreis. Ein weiterer Schadensersatz bei Totalausfall eines Mietbootes bleibt unberührt.
- Der Mieter verpflichtet sich, bei Selbstabholung die Mietgegenständen in gereinigtem und ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Für nicht gereinigte Mietgegenstände behält sich der Vermieter die Erhebung einer Gebühr in Höhe von Euro 15.- pro Boot oder der Berechnung nach Aufwand vor.
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